
#Altbauwohnung#Großzügig#Erdgeschoss#2-Zimmer#Charmant#Stellplatz
Bahnhofstraße 8a, 99880 Waltershausen
Beschreibung
Zu Vermieten ist diese großzügig geschnittene 2-Zimmer-Wohnung mit ca. 79 m² Wohnfläche im Erdgeschoss eines gepflegten Altbaus in Waltershausen. Der klassische Altbaucharme zeigt sich in den hohen Decken, den stilvollen Flügeltüren sowie den teilweise erhaltenen Parkettböden in Wohn- und Schlafzimmer. Vom großzügigen Flur aus sind alle Räume erreichbar. Ein kleiner Zwischenflur verbindet den Hauptflur mit der separaten Küche und dem innenliegenden Bad. Das helle Wohnzimmer ist sowohl vom Flur als auch direkt von der Küche aus zugänglich. Ergänzt wird das Raumangebot durch ein geräumiges Schlafzimmer, eine separate Küche sowie ein innenliegendes Badezimmer. Vereinbaren Sie eine Besichtigung mit uns und überzeugen Sie sich selbst!
Ausstattung
Lage
Waltershausen ist die zweitgrößte Stadt im Landkreis Gotha. Waltershausen liegt am Übergang vom Thüringer Becken zum Thüringer Wald, deshalb wird Waltershausen gelegentlich als „Tor zum Thüringer Wald“ bezeichnet. Waltershausen liegt an der Autobahn A4 Frankfurt am Main–Dresden und besitzt eine eigene Anschlussstelle (41a Waltershausen). In Waltershausen selbst beginnen Landstraßen nach Friedrichroda, Georgenthal, Gotha, Hörselgau, Teutleben (zur B7) und Langenhain. Ferner hat die Stadt einen Bahnhof an der Regionalbahnlinie Fröttstädt – Friedrichroda. In der Stadt verkehrt außerdem eine Straßenbahnlinie vom Bahnhof zum Gleisdreieck mit fünf Haltestellen. Am Gleisdreieck besteht Anschluss an die Linie 4 dieser Bahn nach Gotha und Bad Tabarz.
Umgebung & Infrastruktur
Rechtliche Hinweise
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Die Angaben beruhen auf Angaben des Eigentümers. Für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt CHI Cornelia Hopf Immobilien e.K. keine Gewähr. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Bitte beachten Sie, dass unsere Grundrisse vom Maßstab abweichen können. Maßgeblich sind die im Mietvertrag geschlossenen Vereinbarungen.
